Arbeitszeugnis beim Aufhebungsvertrag – Was du verhandeln solltest

Beim Aufhebungsvertrag hast du als Arbeitnehmer echten Spielraum, das Zeugnis mitzuverhandeln. Was du konkret fordern kannst, was unbedingt schriftlich rein muss und welche Fehler bei den Gesprächen typisch sind.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Anders als bei einer einseitigen Kündigung müssen beide Seiten dem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Das gibt dem Arbeitnehmer eine wichtige Verhandlungsposition: Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung – und dafür muss er bereit sein, Zugeständnisse zu machen. Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Verhandlungsgegenstände.

Achtung: Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen (in der Regel 12 Wochen). Kläre das vorab mit der Arbeitsagentur. Ausnahmen gibt es, wenn der Arbeitgeber zur Kündigung gedrängt hätte.

Die Zeugnisverhandlung: Deine Chance

Bei Kündigung durch den Arbeitgeber hast du zwar ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis – aber keinen direkten Einfluss auf den genauen Wortlaut. Der Arbeitgeber entscheidet, was genau geschrieben wird (solange es dem Wohlwollensgebot entspricht).

Beim Aufhebungsvertrag ist das anders: Hier kannst du den genauen Wortlaut des Zeugnisses vorab verhandeln und schriftlich im Aufhebungsvertrag fixieren. Das gibt dir eine einmalige Möglichkeit, die Formulierung aktiv mitzugestalten.

Tipp: Wenn möglich, bitte darum, dass dem Aufhebungsvertrag ein fertig formuliertes Zeugnis als Anlage beigefügt wird. So gibt es später keine Überraschungen oder Streit über den vereinbarten Wortlaut.

Was du beim Zeugnis verhandeln solltest

Diese Punkte solltest du beim Aufhebungsvertrag im Hinblick auf das Zeugnis aktiv ansprechen:

1. Die Gesamtnote

Verhandle explizit die Gesamtbewertung. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" (Note 2) statt „zu unserer vollen Zufriedenheit" (Note 3) – der Unterschied ist marginal in der Formulierung, aber erheblich in der Wirkung.

2. Die Trennungsformel

Wie wird die Trennung beschrieben? Optionen:

  • „auf eigenen Wunsch" Gut – zeigt Initiative
  • „in gegenseitigem Einvernehmen" Neutral – üblich bei Aufhebungsverträgen
  • „aus betrieblichen Gründen" Gut – entlastet den Arbeitnehmer

3. Die Schlussformel

Verhandle alle drei Elemente: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Besonders das „außerordentlich" im Bedauern macht einen Unterschied.

4. Den Ausstellungszeitpunkt

Wenn möglich, bestehe auf der sofortigen Ausstellung des Zeugnisses bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags – oder zumindest auf ein verbindliches Datum.

5. Die Tätigkeitsbeschreibung

Achte darauf, dass alle wichtigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten vollständig aufgeführt werden – insbesondere wenn du dich für ähnliche Positionen bewerben möchtest.

Formulierungen im Aufhebungsvertrag fixieren

Es gibt drei Möglichkeiten, wie das Zeugnis im Aufhebungsvertrag geregelt werden kann:

Option 1: Vollständiges Zeugnis als Anlage

Das fertig formulierte Zeugnis wird dem Aufhebungsvertrag als Anlage beigefügt. Beide Parteien unterschreiben sowohl den Vertrag als auch die Zeugnisanlage. Das ist die sicherste Option.

Option 2: Bewertungsklausel im Vertrag

Im Aufhebungsvertrag wird vereinbart, dass das Zeugnis „mindestens die Gesamtbewertung Note 2 enthalten wird" oder konkrete Formulierungen festgelegt.

Option 3: Zeugnisbewertung durch Bezugnahme

Es wird vereinbart, dass das Zeugnis dem im Gespräch besprochenen Entwurf entspricht – dieser Entwurf wird als Anlage beigefügt oder per E-Mail vorab ausgetauscht.

Warnung: Mündliche Zusagen über den Zeugnisinhalt sind wertlos. Bestehe auf schriftlicher Fixierung im Aufhebungsvertrag. Was nicht schriftlich vereinbart ist, kann später nicht durchgesetzt werden.

Timing: Wann das Zeugnis ausgestellt werden soll

Häufiger Fehler: Das Zeugnis wird erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart, aber der Zeitpunkt der Ausstellung bleibt offen. Das kann zu Problemen führen, wenn der Arbeitgeber nach der Unterzeichnung kein Interesse mehr hat zu kooperieren.

Empfehlung: Vereinbare im Aufhebungsvertrag:

  • Den genauen Ausstellungstermin (z.B. „spätestens am letzten Arbeitstag")
  • Eine Konventionalstrafe bei Verzögerung (selten, aber möglich)
  • Den zuständigen Ansprechpartner für die Ausstellung
Tipp: Wenn möglich, bitte darum, dass das Zeugnis direkt bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags ausgestellt und ausgehändigt wird. So hast du sofort Sicherheit.

Typische Fehler beim Zeugnisverhandeln

Zeugnis vergessen zu verhandeln
Viele konzentrieren sich auf Abfindung und Fristen und vergessen das Zeugnis komplett. Es ist aber eines der wichtigsten Themen.
Mündliche statt schriftlicher Vereinbarung
Mündliche Zusagen sind nicht einklagbar. Was nicht im Vertrag steht, gilt nicht.
Keinen konkreten Formulierungsvorschlag mitgebracht
Ohne konkreten Vorschlag überlässt du dem Arbeitgeber die Entscheidung über den Wortlaut.
Zu spät verhandelt
Wenn der Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben ist, ist die beste Verhandlungsposition verloren.

Musterklausel für den Aufhebungsvertrag

Folgende Klausel kann als Ausgangspunkt für die Verhandlung dienen:

Musterklausel:

„Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer spätestens am [Datum] ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Das Zeugnis soll eine Gesamtbewertung enthalten, die der Note 2 (stets zu unserer vollen Zufriedenheit) entspricht, und die als Anlage 1 beigefügte Schlussformel verwenden. Das Zeugnis wird dem Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag schriftlich ausgehändigt. Der beiliegende Zeugnisenwurf (Anlage 1) ist Bestandteil dieser Vereinbarung."

Nutze unseren kostenlosen Zeugnis-Decoder, um die Formulierungen in einem bereits erhaltenen Zeugnis zu überprüfen, bevor du dem Aufhebungsvertrag zustimmen.

Zeugnis vor Unterzeichnung prüfen lassen

Prüf das vorgeschlagene Zeugnis kostenlos, ohne Login – bevor du dem Aufhebungsvertrag zustimmst.

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