Arbeitszeugnis beim Aufhebungsvertrag – Was du verhandeln solltest
Beim Aufhebungsvertrag hast du als Arbeitnehmer echten Spielraum, das Zeugnis mitzuverhandeln. Was du konkret fordern kannst, was unbedingt schriftlich rein muss und welche Fehler bei den Gesprächen typisch sind.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu beenden. Anders als bei einer einseitigen Kündigung müssen beide Seiten dem Aufhebungsvertrag zustimmen.
Das gibt dem Arbeitnehmer eine wichtige Verhandlungsposition: Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung – und dafür muss er bereit sein, Zugeständnisse zu machen. Das Arbeitszeugnis ist eines der wichtigsten Verhandlungsgegenstände.
Die Zeugnisverhandlung: Deine Chance
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber hast du zwar ein Recht auf ein wohlwollendes Zeugnis – aber keinen direkten Einfluss auf den genauen Wortlaut. Der Arbeitgeber entscheidet, was genau geschrieben wird (solange es dem Wohlwollensgebot entspricht).
Beim Aufhebungsvertrag ist das anders: Hier kannst du den genauen Wortlaut des Zeugnisses vorab verhandeln und schriftlich im Aufhebungsvertrag fixieren. Das gibt dir eine einmalige Möglichkeit, die Formulierung aktiv mitzugestalten.
Was du beim Zeugnis verhandeln solltest
Diese Punkte solltest du beim Aufhebungsvertrag im Hinblick auf das Zeugnis aktiv ansprechen:
1. Die Gesamtnote
Verhandle explizit die Gesamtbewertung. „Stets zu unserer vollen Zufriedenheit" (Note 2) statt „zu unserer vollen Zufriedenheit" (Note 3) – der Unterschied ist marginal in der Formulierung, aber erheblich in der Wirkung.
2. Die Trennungsformel
Wie wird die Trennung beschrieben? Optionen:
- „auf eigenen Wunsch" Gut – zeigt Initiative
- „in gegenseitigem Einvernehmen" Neutral – üblich bei Aufhebungsverträgen
- „aus betrieblichen Gründen" Gut – entlastet den Arbeitnehmer
3. Die Schlussformel
Verhandle alle drei Elemente: Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Besonders das „außerordentlich" im Bedauern macht einen Unterschied.
4. Den Ausstellungszeitpunkt
Wenn möglich, bestehe auf der sofortigen Ausstellung des Zeugnisses bei Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags – oder zumindest auf ein verbindliches Datum.
5. Die Tätigkeitsbeschreibung
Achte darauf, dass alle wichtigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten vollständig aufgeführt werden – insbesondere wenn du dich für ähnliche Positionen bewerben möchtest.
Formulierungen im Aufhebungsvertrag fixieren
Es gibt drei Möglichkeiten, wie das Zeugnis im Aufhebungsvertrag geregelt werden kann:
Option 1: Vollständiges Zeugnis als Anlage
Das fertig formulierte Zeugnis wird dem Aufhebungsvertrag als Anlage beigefügt. Beide Parteien unterschreiben sowohl den Vertrag als auch die Zeugnisanlage. Das ist die sicherste Option.
Option 2: Bewertungsklausel im Vertrag
Im Aufhebungsvertrag wird vereinbart, dass das Zeugnis „mindestens die Gesamtbewertung Note 2 enthalten wird" oder konkrete Formulierungen festgelegt.
Option 3: Zeugnisbewertung durch Bezugnahme
Es wird vereinbart, dass das Zeugnis dem im Gespräch besprochenen Entwurf entspricht – dieser Entwurf wird als Anlage beigefügt oder per E-Mail vorab ausgetauscht.
Timing: Wann das Zeugnis ausgestellt werden soll
Häufiger Fehler: Das Zeugnis wird erst zum Ende des Arbeitsverhältnisses vereinbart, aber der Zeitpunkt der Ausstellung bleibt offen. Das kann zu Problemen führen, wenn der Arbeitgeber nach der Unterzeichnung kein Interesse mehr hat zu kooperieren.
Empfehlung: Vereinbare im Aufhebungsvertrag:
- Den genauen Ausstellungstermin (z.B. „spätestens am letzten Arbeitstag")
- Eine Konventionalstrafe bei Verzögerung (selten, aber möglich)
- Den zuständigen Ansprechpartner für die Ausstellung
Typische Fehler beim Zeugnisverhandeln
Musterklausel für den Aufhebungsvertrag
Folgende Klausel kann als Ausgangspunkt für die Verhandlung dienen:
„Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer spätestens am [Datum] ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen. Das Zeugnis soll eine Gesamtbewertung enthalten, die der Note 2 (stets zu unserer vollen Zufriedenheit) entspricht, und die als Anlage 1 beigefügte Schlussformel verwenden. Das Zeugnis wird dem Arbeitnehmer am letzten Arbeitstag schriftlich ausgehändigt. Der beiliegende Zeugnisenwurf (Anlage 1) ist Bestandteil dieser Vereinbarung."
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