Zeugnisdaten eingeben

Unternehmensdaten

So entsteht ein Zeugnis – in vier Schritten

Kein Fachwissen nötig. Kein Login. In etwa drei Minuten durch.

1

Zeugnisart wählen

Einfaches Zeugnis, qualifiziertes Zeugnis oder Zwischenzeugnis – je nach Anlass.

2

Daten ergänzen

Name, Position, Beschäftigungszeitraum und Tätigkeiten eintragen. Die Rollenbibliothek füllt die Tätigkeiten auf Wunsch vor.

3

Bewertung setzen

Leistung und Verhalten benoten. Die Qualitätsampel zeigt laufend, ob Pflichtbausteine fehlen oder eine Formulierung ungewollt abwertet.

4

Exportieren

Fertiges Zeugnis als PDF, Word, TXT oder HTML herunterladen.

Geprüfte Formulierungen

Alle Bausteine entsprechen aktueller Rechtsprechung und üblicher HR-Praxis. Stand: regelmäßig aktualisiert.

Privacy by Default

Kein Login, keine Cookies, kein Tracking. Eingaben werden zur Generierung kurz an unseren Server gesendet und nicht gespeichert.

Drei Zeugnisarten

Einfach, qualifiziert oder Zwischenzeugnis – die Felder passen sich automatisch der gewählten Variante an.

Optionaler KI-Helfer

Auf Wunsch schlägt der KI-Assistent Formulierungen für die Aufgabenbeschreibung vor – passend zu Bereich, Erfahrungslevel und Verantwortung.

Qualitätsampel

Während du tippst, prüft die Ampel im Hintergrund Pflichtbausteine und warnt vor Codewörtern, die ungünstig wirken könnten.

Kostenlos, dauerhaft

Kein Account, keine Kreditkarte, keine Paywall. Wenn dir das Tool hilft, freuen wir uns über eine kurze Rückmeldung.

Lieber erst ein fertiges Muster ansehen?

Für 10 Berufsfelder liegt ein vollständiges qualifiziertes Arbeitszeugnis bereit – jeweils in der Bestnote und in Note 3, damit sichtbar wird, woran die Bewertung tatsächlich hängt.

→ Alle Muster und den Aufbau eines Zeugnisses ansehen

Häufige Fragen von Arbeitgebern

Die Punkte, bei denen in der Praxis am häufigsten nachgefragt wird – und an denen Zeugnisse angreifbar werden.

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen?

Ja. Nach § 109 GewO haben Beschäftigte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Ob es ein einfaches Zeugnis über Art und Dauer der Tätigkeit bleibt oder ein qualifiziertes mit Leistungs- und Verhaltensbeurteilung wird, entscheidet die Person selbst – sie muss das qualifizierte Zeugnis allerdings verlangen.

Bis wann muss das Zeugnis vorliegen?

Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Üblich und von Gerichten akzeptiert ist ein Zeitraum von wenigen Tagen bis rund vier Wochen nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Wer länger braucht, riskiert Schadensersatzforderungen, wenn dadurch eine Bewerbung scheitert.

Muss ein Zwischenzeugnis ausgestellt werden?

Nur bei berechtigtem Interesse – etwa vor einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung, einer geplanten Bewerbung oder vor der Elternzeit. Liegt ein solcher Anlass vor, kann die Ausstellung nicht verweigert werden. Das Zwischenzeugnis steht im Präsens, weil das Arbeitsverhältnis weiterläuft.

Dürfen Krankheit oder Fehlzeiten im Zeugnis erwähnt werden?

Nein. Krankheitsbedingte Fehlzeiten sagen nichts über Leistung und Verhalten aus und benachteiligen die Person bei der Stellensuche. Gleiches gilt für Betriebsratstätigkeit, Elternzeit, Gewerkschaftszugehörigkeit, Vorstrafen und einmalige Verfehlungen, die für das Gesamtbild nicht prägend waren.

Sind Geheimcodes im Arbeitszeugnis erlaubt?

Nein. § 109 Abs. 2 GewO verbietet ausdrücklich Formulierungen, die eine andere als die aus der Formulierung ersichtliche Aussage treffen. Praktisch problematisch sind vor allem eingebürgerte Abwertungen wie „war stets bemüht" oder „im Rahmen seiner Möglichkeiten" – sie werden branchenweit als Note 5 gelesen und machen das Zeugnis angreifbar.

Wer darf ein Arbeitszeugnis unterschreiben?

Eine Person, die gegenüber der beurteilten Person weisungsbefugt und in der Hierarchie ranghöher ist – Geschäftsführung, Personalleitung oder die direkte Führungskraft. Eine Unterschrift von einer rangniedrigeren Stelle entwertet das Zeugnis und kann nachgebessert verlangt werden.

Was kostet ZeugnisKlar und werden meine Eingaben gespeichert?

Das Werkzeug ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Die Formulardaten werden zur Erzeugung des Textes einmalig an den Server gesendet und dort nicht gespeichert; gespeichert wird nur ein anonymer Zähler der erstellten Zeugnisse. Die Prüffunktion arbeitet vollständig im Browser.

Rechtliche Hintergründe im Detail: Pflichtbausteine nach § 109 GewO und Pflichten & Fallstricke für Arbeitgeber.

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Rechtliche Hintergründe, Formulierungsbeispiele und was Zeugnissprache im Einzelfall wirklich bedeutet.

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Kontakt

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Wer hinter ZeugnisKlar steht

ZeugnisKlar ist ein Projekt von HRklar – dort geht es um Personalarbeit für Unternehmen ohne eigene HR-Abteilung, und ein Arbeitszeugnis ist genau so ein Thema. Betrieben wird beides von der Lohnklar UG in Berlin.

Daneben gibt es Lohnklar für die Lohnabrechnung, Financeklar für Finanzthemen, RecruitingKlar für die Bewerbersuche und Gehaltsklar für die Frage „Verdiene ich genug?".

Entwickelt wird das Ganze von einem kleinen Team in Berlin. Wir bauen Tools, die wir selbst gern hätten: ohne Login, ohne Tracking, ohne Bezahlschranke. ZeugnisKlar ist kostenlos – und bleibt es.