Schlechtes Arbeitszeugnis: Deine Rechte & was du jetzt tun kannst
Ein schlechtes Zeugnis ist kein Endurteil. Nach § 109 GewO hast du Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Zeugnis – und damit auch das Recht auf Korrektur. Hier steht, wie du dabei vorgehst, ohne dich zu verheben.
Inhaltsverzeichnis
Schlechtes Zeugnis erkennen
Ein schlechtes Zeugnis ist nicht immer offensichtlich schlecht. Typische Signale:
- Fehlende Wörter: „zu unserer Zufriedenheit" statt „zu unserer vollen Zufriedenheit" (Note 4 statt 3)
- Risikophrasen: „bemühte sich", „in der Regel", „im Rahmen seiner Möglichkeiten"
- Fehlende Schlussformel oder unvollständige Schlussformel ohne Bedauern oder Dank
- Fehlende Pflichtbausteine: Keine Leistungsbeurteilung oder kein Verhaltensurteil
- Reihenfolge: Verhaltensbeurteilung vor Leistungsbeurteilung (bewusste Abwertung)
Deine Rechte nach § 109 GewO
§ 109 Abs. 2 Gewerbeordnung legt fest: Das Zeugnis muss „wahr" sein und soll dem Arbeitnehmer das „Fortkommen nicht unnötig erschweren". Das bedeutet:
- Der Arbeitgeber muss ein qualifiziertes Zeugnis ausstellen, wenn gewünscht
- Das Zeugnis muss dem tatsächlichen Leistungsbild entsprechen
- Bei unterdurchschnittlicher Bewertung (Note 4–5) liegt die Beweislast beim Arbeitgeber
- Bei überdurchschnittlicher Bewertung (Note 1–2) liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer
- Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB)
In der Praxis bedeutet das: Wenn dein Arbeitgeber dich mit Note 4 bewertet, muss er konkrete Gründe nachweisen können, warum deine Leistung unterdurchschnittlich war.
Schritt-für-Schritt: So gehst du vor
Zeugnis analysieren
Nutze unseren Decoder oder einen erfahrenen HR-Experten, um problematische Stellen zu identifizieren. Notiere konkret, was geändert werden soll.
Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen
Häufig ist eine schlechte Formulierung ein Versehen oder Unwissenheit. Ein offenes Gespräch löst das Problem oft schneller als juristische Schritte.
Schriftliche Berichtigung fordern
Wenn das Gespräch scheitert: Fordere schriftlich (E-Mail oder Einschreiben) die Berichtigung. Das schafft eine wichtige Beweislage für spätere Schritte.
Rechtsanwalt einschalten
Bei Ablehnung: Wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft. Eine anwaltliche Aufforderung bewirkt oft mehr als Eigeninitiative.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Als letztes Mittel: Klage auf Zeugnisausstellung oder -berichtigung beim zuständigen Arbeitsgericht. Kein Anwaltszwang in erster Instanz.
Musterbrief: Berichtigungsaufforderung
Verwende diesen Brief als Vorlage. Ersetze die Platzhalter in eckigen Klammern:
[dein Name]
[deine Adresse]
[Datum]
An:
[Name des Arbeitgebers/HR-Ansprechpartner]
[Unternehmensname]
[Unternehmensadresse]
Betreff: Berichtigung meines Arbeitszeugnisses vom [Datum]
Sehr geehrte/r [Name],
ich habe das mir ausgestellte Arbeitszeugnis vom [Datum] sorgfältig geprüft. Leider entsprechen folgende Formulierungen nicht meiner tatsächlichen Arbeitsleistung:
1. Die Formulierung „[problematische Formulierung]" (Seite [X]) entspricht nicht
der üblichen Bedeutung für die von mir erbrachte Leistung und wirkt sich
nachteilig auf mein berufliches Fortkommen aus.
[Weitere Punkte ergänzen]
Ich bitte Sie daher, das Zeugnis entsprechend zu berichtigen und mir bis zum [Datum, ca. 2 Wochen] eine korrigierte Fassung zukommen zu lassen.
Ich gehe davon aus, dass Sie meinem Wunsch nachkommen werden und die Angelegenheit einvernehmlich geregelt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
[Unterschrift]
[dein Name]
Wenn der Arbeitgeber ablehnt
Reagiert der Arbeitgeber nicht oder lehnt die Berichtigung ab, hast du folgende Optionen:
- Gewerkschaft: Mitglieder können kostenlos rechtliche Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen.
- Fachanwalt für Arbeitsrecht: Bei offensichtlich unzumutbaren Formulierungen oft der schnellste Weg – eine anwaltliche Aufforderung wirkt häufig.
- Arbeitsgericht: Klage auf Zeugnisberichtigung. In erster Instanz kein Anwaltszwang. Die Verfahren dauern 3–6 Monate.
- Vergleich: Viele Streitigkeiten enden in einem Vergleich – oft mit einer besseren Formulierung als kompromiss.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich ein schlechtes Zeugnis anfechten?
Ja. Nach § 109 GewO hast du Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Zeugnis. Ist es schlechter als deine tatsächliche Leistung, kannst du Berichtigung verlangen – notfalls per Klage.
Wie lange habe ich Zeit, ein Zeugnis anzufechten?
Der Anspruch auf Berichtigung verjährt nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Handle nicht zu lange nach dem Ausscheiden.
Was muss ich beweisen?
Im Grundsatz muss der Arbeitgeber eine unterdurchschnittliche Bewertung begründen. Bei überdurchschnittlichen Noten trägt der Arbeitnehmer die Beweislast.
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