Pflichtbausteine im Arbeitszeugnis – Was muss rein? (§ 109 GewO)
Fehlt im Zeugnis ein Pflichtbaustein, ist das nicht nur unschön – es macht das Zeugnis rechtlich angreifbar. Hier stehen alle vorgeschriebenen Elemente mit Beispielsätzen.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlage: § 109 GewO
§ 109 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) legt fest:
„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthalten (einfaches Zeugnis). Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis erstrecken (qualifiziertes Zeugnis)."
Das Gesetz gibt damit einen klaren Rahmen vor. Was exakt wie formuliert wird, hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts über Jahrzehnte konkretisiert.
Einfaches vs. qualifiziertes Zeugnis
| Merkmal | Einfaches Zeugnis | Qualifiziertes Zeugnis |
|---|---|---|
| Art der Tätigkeit | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Dauer der Beschäftigung | ✓ Pflicht | ✓ Pflicht |
| Leistungsbeurteilung | ✗ Optional | ✓ Pflicht |
| Verhaltensbeurteilung | ✗ Optional | ✓ Pflicht |
| Schlussformel | ✗ Optional | Empfohlen |
Wichtig: Der Arbeitnehmer hat das Recht, ein qualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Es gibt keine Mindestbeschäftigungsdauer dafür.
Die 10 Pflichtbausteine im qualifizierten Zeugnis
Briefkopf / Unternehmensangaben
Name, Adresse und ggf. Logo des Unternehmens. Gibt dem Zeugnis Seriosität.
Beispiel: „Musterfirma GmbH, Musterstraße 1, 10115 Berlin"
Überschrift
„Zeugnis", „Arbeitszeugnis" oder „Qualifiziertes Arbeitszeugnis". Ohne Zusätze wie „Zwischenzeugnis" oder „vorläufiges Zeugnis", sofern es kein Zwischenzeugnis ist.
Personalien des Arbeitnehmers
Vollständiger Name, ggf. Geburtsdatum und -ort (wenn branchenüblich). Akademische Titel sind zu übernehmen.
Beispiel: „Frau Anna Muster, geboren am 01.01.1990"
Eintrittsdatum
Genaues Datum des Beschäftigungsbeginns. Wichtig: Probezeit und eventuelle Elternzeit haben keine Auswirkung auf das Eintrittsdatum.
Austrittsdatum
Genaues Datum des letzten Arbeitstags. Nicht das Ende der Kündigungsfrist, sondern das tatsächliche Ausscheiden.
Position / Funktionsbezeichnung
Offizielle Berufsbezeichnung und eventuelle Änderungen während der Beschäftigung. Beförderungen sollten chronologisch aufgeführt werden.
Beispiel: „zuletzt als Senior Marketing Manager"
Tätigkeitsbeschreibung
Vollständige, korrekte Beschreibung aller wesentlichen Aufgaben. Nicht nur Stichworte – vollständige Sätze. Fehlende Aufgaben können als Schwäche ausgelegt werden.
Leistungsbeurteilung
Bewertung von Arbeitsergebnissen, Fachwissen, Einsatzbereitschaft und Arbeitsqualität. Die Zufriedenheitsformel kodiert die Note 1–5.
Beispiel (Note 2): „Frau Muster erledigte alle übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit."
Verhaltensbeurteilung
Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und – sofern relevant – Kunden und Geschäftspartnern. Reihenfolge ist wichtig: Vorgesetzte vor Kollegen vor Kunden.
Beispiel: „Ihr Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich."
Schlussformel + Unterschrift
Ort, Datum, Bedauern, Dank und Zukunftswünsche. Dann rechtsgültige Unterschrift (Handlungsbevollmächtigter oder Geschäftsführer).
Form und Format
- Schriftform: Das Zeugnis muss schriftlich auf Papier ausgestellt werden. E-Mail reicht nicht.
- Keine Flecken, Knicke oder Schäden: Ein äußerlich beschädigtes Zeugnis kann ebenfalls ein Signal sein.
- Keine Kodierungen: Unterstreichungen, Ausrufezeichen oder ähnliche visuelle Signale sind unzulässig.
- Datum: Das Datum sollte mit dem Ausscheidedatum übereinstimmen oder kurz danach liegen.
Häufige Fehler in Arbeitszeugnissen
- Fehlende Leistungsbeurteilung (Arbeitnehmer muss explizit danach fragen)
- Unvollständige Tätigkeitsbeschreibung
- Falsche Reihenfolge in der Verhaltensbeurteilung
- Fehlende oder unvollständige Schlussformel
- Widersprüchliche Aussagen (Leistung gut, Verhalten sehr gut – oder umgekehrt)
- Falsches Datum oder falsche Personalangaben
Hinweise für Arbeitgeber
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich zur Zeugnisausstellung verpflichtet. Fehler können zu Schadensersatzansprüchen führen. Nutzen Sie ZeugnisKlar, um rechtssichere Zeugnisse zu erstellen:
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